4.1 Die Mitgliederverversammlung alt
Die Mitgliederversammlung findet zweimal jährlich am Beginn jedes neuen Kalenderjahres sowie im September (Bekanntgabe Abopreise) statt. Sie wird vom Vorstand mindestens 30 Tage vor der Versammlung unter Angabe der Traktanden einberufen. Anträge der Mitglieder müssen mindestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden.
Eine ausserordentliche Mitgliederversammlung kann jederzeit durch den Vorstand oder durch ein Fünftel der Mitglieder einberufen werden. Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Sie fasst ihre Beschlüsse im Allgemeinen mit dem einfachen Mehr der Stimmenden. Bei Stimmengleichheit entscheidet bei Beschlüssen der Präsident / die Präsidentin mit einer zweiten Stimme, bei Wahlen das Los. Für die Änderung der Statuten und die Aufl ösung des Vereins ist eine Zweidrittel-Mehrheit der Stimmenden nötig.
Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand geleitet
4.1 Die Mitgliederverversammlung neu
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet zweimal jährlich, im 1. und im 3. Quartal des Kalenderjahres statt. Sie wird vom Vorstand mindestens 21 Tage vor der Versammlung unter Angabe der Traktanden schriftlich oder per Email einberufen. Anträge der Mitglieder müssen mindestens 10 Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden.
Eine ausserordentliche Mitgliederversammlung kann jederzeit durch den Vorstand oder durch einen Fünftel der Mitglieder einberufen werden. Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Sie fasst ihre Beschlüsse mit dem einfachen Mehr der Stimmenden. Bei Stimmengleichheit entscheidet bei Beschlüssen der Präsident / die Präsidentin mit einer zweiten Stimme, bei Wahlen das Los. Für die Änderung der Statuten und die Auflösung des Vereins ist eine Zweidrittel-Mehrheit der Stimmenden nötig.
Die ordentliche oder ausser-ordentliche Mitgliederversammlung wird vom Präsidenten oder der Präsidentin geleitet; bei Fehlen durch ein Mitglied des Vorstandes.
Der Aktuar/die Aktuarin führt ein Protokoll bezüglich Versammlungsentscheide.